Kutschtouristik – Gehbehinderte

Sondergenehmigung/ Wegeerlaubnis/ ThüringenForst

Wenn Du gehbehindert bist und über einen Schwerbehinderten-Ausweis verfügst, kannst Du Dich bei unserem zuständigen Forstamt in Oberhof unter der Tel.-Nr. +49 (0)36842 526-0 über eine Sondergenehmigung für eine Fahrt mit dem Pkw vom Parkplatz Schneekopf zum Schneekopf erkundigen.


Nicht nur für unsere gehbehinderten Gäste eine Alternative: eine

Kutsch- oder Planwagenfahrt.

Die Unternehmen

  • Kutschtouristik Frank Luhn  Tel. +49 (0)173-9378884
  • Pferdefuhrbetrieb Falk Nattermann Tel. +49 (0)173-3695217
  • Reit- und Kutschtouristik Rainer Ortlepp Tel. +49 (0)172-3687133

bieten auf Anfrage Kutsch- und Planwagenfahrten zum Schneekopf an.

Alle Angaben ohne Gewähr.